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/Bestellerprinzip und seine Tücken

17 März 2023 / By Passt Immobilien

Mieter werden finanziell entlastet und/oder nur schlechter informiert und betreut?

 

Doppelmaklertätigkeit?! Wie schaut hier die Zukunft aus

Grundsätzlich sind wir als Makler verpflichtet beide Vertragsparteien, den Vermieter und den Mieter, gleichermaßen zu unterstützen. Dazu sind einige Leistungen notwendig, damit dies auch für beide Seiten zufriedenstellend ist.

  • Wir übernehmen das Objekt vom Vermieter, um für diesen einen Mieter zu finden, der zur Wohnung „passt“
  • Zur Wohnung werden über die Hausverwaltung oder durch den Vermieter alle Informationen eingeholt (welche Heizung mit welchen Kosten, Hausordnung, Höhe der Kaution, allgemeine Betriebskostenhöhe, Grundrissplan…) damit der zukünftige Mieter keine Überraschungen erlebt.
  • Optische Darstellung und detaillierte Beschreibung für das Inserat, sodass der zukünftige Mieter sich ein Bild machen kann
  • Beantwortung der Fragen per Email und Telefon
  • Besichtigungen vor Ort
  • Bonitätsüberprüfung der Mieter, sodass dem Vermieter auch die Miete garantiert ist
  • Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter, falls persönliche Anliegen vorhanden sind
  • Durchsicht der Mietverträge, damit beide Seiten zu Ihrem Recht kommen
  • Übergabe der Wohnung mit Protokollerstellung und Schlüsselübergabe

Bisher hatte oftmals der Mieter alleine die Provision zu tragen. Je nach Länge der Befristung des Mietvertrages  entweder 1 Bruttomonatsmiete (bis 3 Jahre Befristung) oder auch 2 Bruttomonatsmieten (ab 4 Jahre Befristung)

KOSTENSCHUTZ DES MIETERS

Um die Mieter zu schützen, soll diese Kosten in Zukunft der Vermieter tragen. Also jener, der beauftragt, eine Wohnung zu vermieten. Verständlicherweise fallen für den Mieter ansonsten zu Beginn sehr hohe Kosten für die neue Wohnung an: 1. Miete, Provision, Kaution, Übersiedlungskosten und Einrichtung.

Deutschland hat uns hier bereits vorgezeigt, wie sich der Markt entwickeln wird. Anfangs waren 20 % weniger Vermietungen durch den Makler. Hier mussten die Vermieter erst erkennen, dass erheblicher Mehraufwand für den Abgeber entsteht. Das wird sich in Österreich ähnlich gestalten. Nach erstem Rückgang wird auch in Österreich die Dienstleistung des Maklers wieder in Anspruch genommen werden.

Wir werden auch in Zukunft unsere Kunden nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen. Zufriedene Mieter machen auch die Abgeber zufrieden.